Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Rümpel Moni
Monika Horvath
Dr.-Rudolf-Noll-Gasse 3/2/12
2230 Gänserndorf
Telefon: 0680 242 83 21
E-Mail: office(at)ruempel-moni.wien
ATU68247355
Firmenhomepages:
www.entruempelung-fachgerechte-entsorgung-biber.at
Geschäftsbedingungen für Aufträge und fertige Übergabe für Wohnung oder Haus der Firma Rümpel Moni
Der Rechnungsbetrag ist SOFORT nach Erhalt der Rechnung, netto ohne weiteren Abzug, fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir bankmäßige Zinsen zuzüglich Mahnspesen.
Beauftragung einer Firma durch die Firma Rümpel-moni
Rümpel-moni kann eine weitere Firma von Arbeiten anfordern.
Leistungen
Rümpel-moni führt unter Wartung des Interesses des Auftraggebers seine Arbeiten mit Sorgfalt einer ordentlichen Firma gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn weitere Aufträge durch den Auftraggeber erweitert wurden.
Sauberkeit des Arbeitsplatzes bei Entrümpelungen (Endreinigung)
Alle von Rümpel-moni zu entrümpelnden Räume, Wohnungen und Örtlichkeiten werden besenrein hinterlassen. Hierzu zählen auch Stiegenhaus, Aufzug und Straßenbereich der verwendet wurde.
Haftungsgrundsätze der Firma Rümpel-moni
Rümpel-moni haftet ausschließlich für Schäden, die während der Arbeit , durch eine Beschädigung entstanden sind( Betriebshaftpflichtversicherung).
Haftungsausschluss Firma Rümpel-moni
Rümpel-moni ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder sie Überschreitung der Arbeitsfrist auf Umständen beruht, die Rümpel-moni auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen es nicht abwenden konnte.
Rechte Dritter durch Firma Rümpel-moni
Bei Abholung von Entrümpelungsgut hat der Auftraggeber zu Achten, dass die Güter frei von Rechten Dritter sind. Eine Haftung der Rümpel-moni für eine nicht Beachtung dieser Pflicht ist ausgeschlossen.
Eigentumsübernahme und Haftung bei Räumungen
Bei Beginn der Räumung oder Entrümpelung gehen alle Gegenstände die geräumt werden müssen in das Eigentum der firma Rümpel-moni über. Eine Nachforderung von Inventar oder Eigentum gegenüber der Firma Rümpel-moni ist nicht möglich. Insbesondere haftet die Firma Rümpel-moni nicht für den etwaigen Abhandenkommen von jeder Art Schmuck, Edelmetalle, Urkunden oder sonstigen Sachen. Zudem werden die Gegenstände, die nicht weiter verwendet werden können, bei einer Abfallwirtschaft entsorgt und können nicht mehr auffindbar gemacht werden.
Weitere Arbeiten bei Entrümpelungen der Firma Rümpel-moni
Die Mitarbeiter der Firma Rümpel-moni sind ohne vorherige Absprache zwischen den Auftraggebern nicht verpflichtet weitere handwerkliche Arbeiten durchzuführen.
Anzahlung/Auftrag/bei Bezug durch Dritte
Der Rechnungsbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart, nach Beendigung der Arbeiten in Bar sofort fällig. Rümpel-moni behält sich vor eine Anzahlung von bis zu 50% des Gesamtbetrages in Rechnung zu stellen, vor Beginn der Arbeiten zu berechnen. Insbesondere Gelder für Leistungen Dritter (Containerdienste, Deponien, Vermieter, Subunternehmer) behalten wir uns vor als Anzahlung zu berechnen. Bei mehrtägigen Projekten (Räumungen) ist Firma Rümpel-moni berechtigt gemäß dem Arbeitsaufwand Abschlagszahlungen zu fordern. Diese sind sofort in Bar fällig.
Zahlungsfälligkeit
Der Rechnungsbetrag ist SOFORT nach Erhalt der Rechnung, netto ohne weiteren Abzug, fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir bankmäßige Zinsen zuzüglich Mahnspesen. Wir danken für Ihren Auftrag! Bei Überweisung ist der Name und die Rechnungsnummer Als Verwendungszweck anzugeben.
Schadensmeldung an Firma Rümpel-Moni
Der Vertragspartner als Geschädigter hat innerhalb von zwei Werktagen offensichtliche Schäden bei der Firma Rümpel-moni zu melden. Hierbei reicht Firma Rümpel-moni eine E-Mail. Firma Rümpel-moni wird dann vor Ort den Schaden begutachten und zu Protokoll gebracht. Dieser wird im Anschluss umgehend der Versicherung der Firma Rümpel-moni zur Vorlage gebracht. Verdeckte Schäden sind spätestens 7 Werktage nach den durchgeführten Leistungen der Firma Rümpel-moni mitzuteilen.
Vertragsauflösung – Storno des Auftrages
Wird nach Auftragsannahme der Vertrag seitens des Auftraggebers gekündigt oder aufgelöst so wird Stornogebühr von 20% der vereinbarten Summe eingehoben, drei Tage vor Auftragsbeginn(unter der Woche) wird eine Stornogebühr von 50% der vereinbarten Summe und innerhalb von 48 Stunden 100% der vereinbarten Summe eingefordert. Sollte eine Stornierung an einem Wochenende ab Freitag bekanntgegeben werden, und der Auftrag wäre am Folgenden Montag ist ebenfalls eine Stornogebühr von 100% zu leisten.
Die Stornierungen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Alle Arbeiten, die wir nicht durchführen dürfen laut Gesetz, werden wir ein Subunternehmen anfordern. Diese Arbeiten werden bei Ihrem Angebot angeführt sein.